25 Parteien haben es geschafft den verwaltungstechnischen Anforderungen zu genügen und dürfen mit ihren Landeslisten bei der Landtagswahl in NRW am 9.Mai kandidieren. Die Liste gibt es hier .
Diesmal gibt es eine Erst- und Zweitstimme, dies war früher nicht der Fall, da konnte nur der/die direkte Kandidat/Kandidatin gewählt werden. Die Stimme galt zugleich auch für die jeweilige Partei. Diesmal ist ein Stimmensplitting möglich.
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